Eigentlich eher ein trockenes Thema, aber es ranken sich soviele Halbwahrheiten und Vorbehalte um den elektronischen Personalausweis, dass sich mal ein Blick auf die aktuelle Umsetzung lohnt.
Zunächst einmal: Der elektronische Personalausweis funktioniert nicht einfach so. Man braucht hierzu einen aktuellen Personalausweis mit aktivierter Online-Ausweisfunktion.
Hat man so einen Personalausweis, kann man seine Steuererklärung einfacher online abgeben: Einfach bei Elster mit der Onine-Ausweisfunktion des Personalausweises registrieren.
Anderes Beispiel: Ein Mobilfunkanbieter erwartet eine Authentifizierung per PostIdent. Anstelle sich vor Ort oder per Videochat durchzukämpfen, kann man auch einfach den Personalausweis auslesen lassen.
Vor ein paar Jahren brauchte man dazu dann noch ein spezielles Lesegerät. Heutzutage funktioniert dies auch mit einem Smartphone, welches NFC beherrscht. Man braucht man noch eine Anwendung, die zwischen Lesegerät und zum Beispiel einer Webseite vermittelt. Üblicherweise nimmt man hierfür die (leider) so genannte AusweisApp2 fürs Smartphone oder den eigenen Rechner.
Wenn die AusweisApp2 installiert ist, können unter „Einstellungen“ verschiedene Arten von Lesegeräten konfiguriert werden.
Der klassische und mittlerweile fast veraltete Weg läuft über einen Kartenleser. Auf meinem Schreibtisch steht beispielsweise ein Reiner SCT CyberJack komfort.
Dieser wird direkt auch von der AusweisApp2 erkannt.
Heutzutage braucht man hierfür aber eigentlich keine gesonderte Hardware. Ist das eigene Smartphone aktuell, kann man sich auch einfach damit online ausweisen. Auch hier muss die AusweisApp2 installiert sein, hierzu einfach im AppStore bzw. PlayStore nach der App suchen.
Entweder man ruft dann den Service, für den man sich interessiert, einfach mit dem Smartphone auf und meldet sich dann auf dem Smartphone an, indem man einfach seinen Ausweis an das Smartphone hält. Hier als Beispiel das Serviceportal des Landes Schleswig-Holstein.
Oder man benutzt seinen Rechner und das Smartphone nur als Ausweis-Lesegerät. Hierzu muss man einmalig die App auf dem Smartphone mit der App auf dem Rechner koppeln.
Danach kann man dann genauso wie mit einem klassischen Kartenleser den Personalausweis verwenden.
Auf dem Smartphone kann man dann die AusweisApp2 einfach per Fernzugriff nutzen.
Und wo ich gerade auf dem Serviceportal Schleswig-Holstein unterwegs bin, möchte ich noch auf eine Kleinigkeit hinweisen. Das Onlinezugangsgesetz soll mit Umsetzung ab 2023 dafür sorgen, dass man die Leistungen der öffentlichen Verwaltung in Deutschland einfach online erledigen kann. Neben Diensten wie BaFöG, Wohngeld, Gewerbeanmeldung, KFZ-Anmeldung und vielen mehr ist im Hintergrund auch noch etwas passiert: Die Onlinekonten der Länder und einer steigenden Anzahl an Kommunen sind mittlerweile interoperabel. Ich kann mich also mit meinem Konto aus Schleswig-Holstein auch anderswo landauf landab anmelden. Also nicht nur in Schleswig-Holstein….
….sondern zum Beispiel auch in Hamburg…
…oder Baden-Würtemberg…
..oder Flensburg…
..oder Nordrhein-Westfalen….
..oder beim Amt Hüttener Berge.
Alles in allem: Nach jahrelanger Durststrecke gibt es jetzt zumindest einige Dienste, bei denen die Online-Ausweisfunktion des Personalausweises eine deutliche Erleichterung ist.
Wenn ich also zum Beispiel in Schleswig-Holstein eine Geburtsurkunde brauche, kann ich diese bequem elektronisch anfordern und bezahlen.